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Produktionsstufen: Darauf kommt es bei der Zertifizierung an

Nach dem Statut gelten für eine Mitgliedschaft bei Swiss Organic Fabrics folgende Kriterien: Die Baumwolle muss aus einem kontrollierten biologischen Anbau stammen. Dabei dürfen weder gentechnisch verändertes Saatgut noch Pestizide eingesetzt werden. Ausserdem ist nur der Einsatz von Naturdünger erlaubt.

Es kommen nur erstklassige Rohstoffe in den Produktionsprozess.

Für die Spinnerei gilt: Das Garn muss aus Lang- oder Extralangstapel-Baumwolle (Definition nach Bremer Baumwollbörse), also zu mindestens 95% aus Organic Cotton, hergestellt sein; es dürfen nur maximal 5 Prozent synthetisches Fasermaterial eingesetzt werden. Für die Garnfärberei gelten die Bestimmungen nach GOTS ebenso wie für die Weiterverarbeitung in der Weberei, Wirkerei/Strickerei und Strickerei.

Abweichungen werden nach strikten Grenzwerten gestattet

In der Ausrüstung ist, in Abweichung zum GOTS, die Mercerisation und der Einsatz von formaldehydfreien Kunstharzen (Grenzwert 20 ppm) gestattet. Der Grund für die Abweichung ist, dass mit dieser Ausrüstvariante eine Pflegeleichtigkeit des Stoffes angeboten werden kann. Folglich wird weniger Zeit und Energieaufwand beim Bügeln verwendet, und dennoch kann der Grenzwert von 20 ppm, welcher für Babykleidung gilt, eingehalten werden.

Generell müssen alle an der Produktionskette beteiltgten Betriebe nach Öko-Tex Standard 1000 (inklusive freiwillige, nachhaltige CO2-Reduktion) und nach GOTS zertifiziert sein. Weil alle Produktionsstufen - ausser dem Anbau - in der Schweiz realisiert werden, ist die Einhaltung der Corporate Social Responsibility (CSR) gesichert. Made in Switzerland.